Seit dem Inkrafttreten der Euro-5-Norm im September 2009 müssen Dieselmotoren obligatorisch mit einem Partikelfilter (FAP/DPF) ausgerüstet sein. Mit der später eingeführten Euro 6c, gültig seit September 2017, wurde ein Partikelfilter (OPF) auch für Benziner zur Pflicht.
Warum der Partikelfilter (FAP/DPF und OPF) vorgeschrieben ist
Partikelfilter sind darauf ausgelegt, Russ (Partikel) aus den Abgasen aufzufangen und anschliessend zu verbrennen. Diese Partikel gelten als besonders gesundheitsschädlich für den Menschen. Trotz dieser hohen Wirksamkeit haben Partikelfilter in der Praxis aber häufig Ärger bereitet – und zwar in Form von Defekten und teuren Reparaturen.
Weshalb die Entfernung dennoch verbreitet ist
Genau wegen dieser Kosten haben sich viele Halterinnen und Halter dafür entschieden, das System entfernen zu lassen. Entsprechend leicht findet man online Inserate von Werkstätten, die eine physische Entfernung inklusive elektronischer Deaktivierung des Partikelfilters anbieten.
Wichtig ist dabei: Das Entfernen des Partikelfilters ist illegal – auch wenn es in der Realität bislang trotzdem möglich sein kann, die periodische Kontrolle ohne dieses Bauteil zu bestehen.
Durch die Inspektion ohne Filter kommen
Die technische Fahrzeugprüfung ist eine ursprüngliche Aufgabe des portugiesischen Staates, die an Inspektionszentren delegiert wurde. Es handelt sich um die Ausübung öffentlicher Befugnisse, mit gesetzlich festgelegten Abläufen und dem Einsatz von homologierten Geräten. Und genau hier liegt derzeit das Kernproblem.
Aktuell sind weder die konkreten Prüfverfahren noch die erforderlichen Messgeräte für die Kontrolle von Partikelfiltern verbindlich geregelt. In der Praxis beschränken sich die Inspektionszentren darauf, die Opazität der Abgase mithilfe eines Opazimeters zu messen. Als Grenzwert gilt der vom Hersteller angegebene Wert; fehlt dieser, kommt beispielsweise bei neueren Fahrzeugen ein Wert von 0,7 m⁻¹ zur Anwendung.
Hält ein Fahrzeug diesen Opazitätsgrenzwert ein – was oft problemlos gelingt –, kann es die Prüfung bestehen, selbst wenn der Filter ausgebaut wurde. Dadurch wird das Vorgehen nicht legal; es zeigt lediglich eine Schwäche des heutigen Kontrollmodells.
«FAP-off» hat vermutlich bald ausgedient
Dass sich die Regeln und Kontrollen in den Inspektionen ändern sollen, wird seit Längerem angekündigt – und ebenso lange immer wieder verschoben. Nun deutet vieles darauf hin, dass es tatsächlich vorangeht.
Die ACAP – Associação Automóvel de Portugal – hat bekanntgegeben, dass die Regierung derzeit die Einführung entsprechender Geräte beim IMT (Instituto da Mobilidade e dos Transportes Terrestres) reguliert. Das IMT übt die direkte Aufsicht über die Inspektionszentren aus.
"Wir haben eine Mitteilung erhalten, dass der Partikelzähler in den Zentren der technischen Fahrzeugprüfung in der Umsetzungsphase ist."
Hélder Pedro, Generalsekretär der ACAP.
Zu den vorgesehenen Neuerungen gehören die Zulassung neuer Messgeräte für Abgase sowie eine elektronische Überprüfung über das OBD-System.
Mit dieser Ausrüstung lassen sich Emissionen über dem gesetzlichen Grenzwert von 250 000 Partikeln pro Kubikzentimeter erkennen; dieser gilt für Fahrzeuge, die nach Euro 5b oder höher homologiert sind. Bis diese Kontrollen flächendeckend greifen, bleibt die Situation widersprüchlich: Es ist verboten, aber es kann weiterhin möglich sein, die Inspektion ohne Partikelfilter zu bestehen.
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