Stirbt ein Angehöriger, tappen Erbinnen und Erben bei Banken nicht selten in eine Gebührenfalle – in Frankreich setzt ein neues Gesetz dem nun enge Grenzen.
Trauer, Formulare, Behördentermine: Nach dem Verlust eines nahen Menschen ist die Belastung ohnehin hoch. In Frankreich kam bisher häufig noch ein weiterer Ärger dazu: teils happige Bankgebühren, allein damit Konten der verstorbenen Person geschlossen und der Nachlass abgewickelt werden konnte. Nach deutlicher Kritik und einem viel beachteten Einzelfall hat die Politik reagiert und die Vorgaben grundlegend neu geregelt.
Was genau sich bei Bankgebühren im Erbfall ändert
Bisher konnten Banken in Frankreich weitgehend selbst bestimmen, welche Kosten sie für die Nachlassabwicklung verrechnen. Gerade bei kleineren Vermögen führten Pauschalen dazu, dass die Gebühren unverhältnismässig ins Gewicht fielen. Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt ein Fall, bei dem Eltern nach dem Tod ihres achtjährigen Kindes 138 Euro bezahlen mussten, nur damit dessen Sparbuch aufgelöst wird – ein Betrag, der als moralisch völlig fehl am Platz kritisiert wurde.
Nach langen parlamentarischen Beratungen tritt nun eine neue Regelung in Kraft. Der Kern: In bestimmten Konstellationen sind besondere Nachlassgebühren komplett verboten, und in allen übrigen Fällen gelten strikte Obergrenzen.
Die neue Vorgabe zielt darauf, trauernde Familien vor überzogenen Bankgebühren zu schützen und das Vertrauen in das Finanzsystem zu stärken.
Gebührenfrei: Schutz für Eltern und einfache Nachlässe
Ganz gestrichen werden die Gebühren in zwei klar abgegrenzten Situationen:
- Stirbt ein minderjähriges Kind, dürfen Banken für das Schliessen seiner Konten und Sparbücher keine Nachlassgebühren mehr erheben.
- Einfache Erbfälle mit kleinem Vermögen müssen ebenfalls ohne Kosten abgewickelt werden – sofern der Nachlass den gesetzlich definierten Schwellenwert von 5.910 Euro nicht übersteigt.
Damit nimmt der Gesetzgeber vor allem jene Fälle ins Visier, bei denen der Bankaufwand in keiner vernünftigen Relation zu den verlangten Beträgen stand. Für Angehörige heisst das: Wer nur kleine Guthaben zu regeln hat, muss in vielen Fällen keine separate Bankrechnung mehr befürchten.
Wann Banken weiterhin Gebühren verlangen dürfen
Auch mit den neuen Schutzregeln ist klar: Banken arbeiten nicht gratis. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass komplizierte Nachlässe deutlich mehr Zeit, personelle Ressourcen und Abstimmung benötigen. In genau solchen Fällen dürfen Institute weiterhin Nachlassgebühren erheben – allerdings nur noch nach klar definierten Leitplanken.
Komplexe Erbfälle bleiben kostenpflichtig
Als komplex gilt eine Erbschaft hier insbesondere dann, wenn weitere Verträge, Sicherheiten oder besondere Geschäftsbeziehungen zu berücksichtigen sind. Typische Beispiele sind:
- Die verstorbene Person hatte ein laufendes Immobiliendarlehen, das mit Konten oder Sicherheiten verbunden ist.
- Es bestehen Firmenkonten oder professionelle Konten, etwa bei Freiberuflern, Selbstständigen oder kleinen Unternehmen.
- Es gibt mehrere Kontoverbindungen bei derselben Bank, die unterschiedlichen rechtlichen Bedingungen unterliegen.
In solchen Konstellationen müssen Mitarbeitende Verträge sichten, Forderungen sowie Sicherheiten abgleichen, sich mit Erben und Notariat koordinieren und die Auszahlung rechtlich korrekt abwickeln. Diesen Mehraufwand dürfen Banken weiterhin in Rechnung stellen – aber nur noch innerhalb enger Grenzen.
Wie hoch dürfen Nachlassgebühren künftig maximal sein?
Die wichtigste Entlastung ist die klare Deckelung. Selbst wenn ein Nachlass nicht unter die gebührenfreien Ausnahmen fällt, ist der Spielraum der Banken künftig durch eine Obergrenze begrenzt:
Die Gebühr für die Abwicklung eines Nachlasses darf höchstens 1 Prozent des gesamten Guthabens betragen – zusätzlich wird per Verordnung ein absoluter Höchstbetrag festgelegt.
Das bedeutet in der Praxis:
| Nachlasshöhe | Maximale Nachlassgebühr (1 %) | Besonderheit |
|---|---|---|
| 3.000 Euro | 30 Euro | Kann gebührenfrei sein, wenn „einfacher Nachlass“ |
| 10.000 Euro | 100 Euro | Nur bei komplexen Erbfällen überhaupt zulässig |
| 50.000 Euro | Maximal 500 Euro | Nur bis zum per Verordnung festgelegten Deckel |
Entscheidend ist: Willkürliche «Fantasiepreise», die weder zur Nachlasshöhe noch zum tatsächlichen Aufwand passen, sind damit nicht mehr möglich. Und selbst bei grösseren Vermögen soll der gesetzliche Maximalbetrag überrissene Forderungen wirksam begrenzen.
Warum die Reform politisch so brisant ist
Wie Banken in Trauerfällen agieren, führt in vielen Ländern regelmässig zu Empörung. Hinterbliebene berichten immer wieder von schwer nachvollziehbaren Gebührenmodellen, unklaren Formularwegen und langen Phasen ohne Rückmeldung. In Frankreich hat der Fall des verstorbenen Kindes die Debatte zusätzlich angeheizt.
Die beschlossene Reform verfolgt dabei zwei Ziele: Einerseits sollen Familien in einer Ausnahmesituation finanziell entlastet werden. Andererseits will die Politik das öffentliche Bild des Bankensektors verbessern, der oft als distanziert und wenig empathisch wahrgenommen wird.
Signalwirkung weit über Frankreich hinaus
Vorschriften zu Nachlassgebühren gibt es in vielen Ländern – häufig jedoch bloss als interne Bankrichtlinien. Dass Frankreich Ausnahmen und Höchstgrenzen gesetzlich festschreibt, könnte Vorbildcharakter entwickeln, insbesondere in Europa, wo Konsumentenschutzorganisationen seit Jahren mehr Transparenz bei Kontogebühren verlangen.
Für international tätige Bankengruppen erhöht sich damit der Druck zusätzlich: Wer in einem Land strenge Regeln akzeptiert, kann in anderen Märkten deutlich höhere Gebühren schwerer rechtfertigen, ohne unter Erklärungszwang zu geraten.
Was Erben konkret beachten sollten
Auch mit neuen Schutzbestimmungen bleiben Todesfälle finanziell und administrativ anspruchsvoll. Wer erbt, sollte einige Punkte berücksichtigen, um unnötige Kosten zu vermeiden und den Überblick zu behalten.
Unterlagen sammeln, bevor es zur Bank geht
Je besser die Dokumente vorbereitet sind, desto reibungsloser läuft die Abwicklung. Zweckmässig sind zum Beispiel:
- Sterbeurkunde sowie ggf. Erbschein oder notarielles Testament
- Aktuelle Kontoauszüge der verstorbenen Person
- Verträge zu Hypothekarkrediten oder anderen Darlehen
- Hinweise auf Firmenkonten oder geschäftliche Tätigkeit
Wer der Bank von Anfang an ein möglichst vollständiges Dossier vorlegt, senkt die Wahrscheinlichkeit von Rückfragen und Verzögerungen – und damit auch das Risiko von zusätzlichem Aufwand, der theoretisch als Grundlage für Gebühren dienen könnte.
Gebührenpositionen hinterfragen – schriftlich geben lassen
Erbinnen und Erben sollten sich jede verlangte Nachlassgebühr nachvollziehbar und detailliert ausweisen lassen. Dazu gehören insbesondere:
- Wie hoch ist der massgebliche Nachlassbetrag genau?
- Greift eine der gebührenfreien Ausnahmen?
- Weshalb stuft die Bank den Fall als „komplex“ ein?
- Wie setzt sich die konkrete Gebühr zusammen, und welche Obergrenze wird angewendet?
Eine schriftliche Aufstellung erleichtert es, später eine Beschwerde einzureichen oder eine Konsumentenschutzorganisation einzuschalten, falls die Forderung zweifelhaft wirkt.
Begriffe, die häufig für Verwirrung sorgen
Im Umfeld von Erbschaften tauchen viele Fachbegriffe auf, die in emotional belastenden Situationen zusätzlich verunsichern können. Zwei kurze Einordnungen:
- Nachlassgebühren sind Entgelte der Bank für die Abwicklung des Erbfalls, etwa für Kontosperren, die Prüfung von Erbenunterlagen oder die Umbuchung von Guthaben.
- Erbschaftsteuer ist eine staatliche Steuer, die je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes anfallen kann – unabhängig davon, welche Gebühren die Bank verrechnet.
Beides wird häufig vermischt, obwohl es sich rechtlich um getrennte Themen handelt. Wer sauber unterscheidet, kann gegenüber Bank und Steuerbehörden deutlich souveräner auftreten.
Was aus deutscher Sicht daran interessant ist
Auch in Deutschland beklagen Konsumentinnen und Konsumenten immer wieder Bankgebühren im Zusammenhang mit Erbschaften, etwa bei der Umschreibung von Depots oder beim Auflösen alter Sparkonten. Die französische Reform zeigt, wie deutlich der Gesetzgeber eingreifen kann: mit klaren Prozentlimiten, einem absoluten Deckel und sensiblen Ausnahmen für besonders belastende Situationen.
Ob in Deutschland oder Österreich ein ähnlicher politischer Druck entsteht, hängt nicht zuletzt von der öffentlichen Aufmerksamkeit ab. Je mehr Fälle bekannt werden, in denen Trauernde für einfache Abläufe hohe Gebühren bezahlen, desto wahrscheinlicher wird eine Debatte nach französischem Vorbild – und damit die Frage, was eine Nachlassabwicklung kosten darf, ohne in einer ohnehin schweren Lebensphase zusätzlich zu belasten.
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